Schwule…, Lesbische-sZ, bisexuelle…, wären, hingerichtet, worden, erwachsene…, nach altheidnischen Recht, heute ist die physsische Todes aufgehoben, und gelten nur noch Ausschluß, und magische Todesstrafe, auf Homosexualität, bei erwachsenen…! Ich latsche auch nicht in einem Gayclub, und schreibe euch vor, wer ihr zu sein habt, was ihr anzubeten habt, und wen ihr fickt, oder sogar zu lieben habt! Erzdruide und Großmeister – Herr Thomas Michael Giesen – AZ-AAZ-BZ-AZ-BZ-Spielzerstörer zum Schutz – weißmagisch geschützt – AZ-BZ-CZ-DZ-AAZ-ZZ-LZ-SZ-TZ-VZ-OZ-AAZ-HDZ-TZ-AZ-©
Recht auf Notwehr…! Zudem sind die Schwester…, verheiratet, und gehören somit nach altheidnischen Recht, nicht mehr zur Familie, somit haben die Schweine…, keine Giesenrechte mehr! Die beiden Brüder…, sind mütterlich, unehelich! Daher bestehen keine altheidnischen Rechte durch die Brüder…! Enteignungsrechte bestehen generell, im altheidnischen… nicht! Auf eure Taten…, hätte der Ausschluß gestanden, um die Todesstrafe, selbst für die tote Mutter! Königinen…, Fürsten…, sind nach dem Verrat und Morden am keltischen Druiden, für immer verboten, und rechtelos, gilt auch bei neuheidnischen…! Ihr selbsternannten Kampfherren, Kennzeichenherren, hättet mit der Hinrichtung rechnen müssen! Grüße – Erzdruide und Großmeister – Herr Thomas Michael Giesen – AZ-AAZ-BZ-AZ-BZ-Spielzerstörer zum Schutz – weißmagisch geschützt – AZ-BZ-CZ-DZ-AAZ-ZZ-LZ-SZ-TZ-VZ-OZ-AAZ-HDZ-TZ-AZ-©
Bei der Notwehr handelt es sich im deutschen Straf- und Privatrecht um die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Er ist geregelt in § 32 des Strafgesetzbuchs (StGB), § 227 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und § 15 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten…