Fürsten…, durften Nebenfrauen haben, daher gab’s keine Bastarde…!
Das Recht auf den Fürstenrang, hatte nur der älteste, leibliche Sohn!
Uneheliche Kinder…, wurden mit der Mutter, umgebracht, bzw. – uneheliche Kinder…, der Mutter gab’s nicht!
Die haben die Beine zusammengehalten!
Besser – wie tot!
Man sollte den gleichen Nachnamen haben, sonst gestand kein Erbrecht!